Erben klagen

Sommerfeld-Siedlung: Mit einer Verfassungsbeschwerde wollen die Erben nun die Rückübertragung erreichen

Im Rechtsstreit über die Rückübertragung ehemals jüdischer Grundstücke in der Sommerfeld-Siedlung in Kleinmachnow (Potsdam-Mittelmark) werden die Erben Verfassungsbeschwerde einlegen. Die Beschwerde sei vorbereitet, sagte ihr Interessenvertreter, Christian Meyer, am Dienstag. Er warte aber noch auf die schriftliche Begründung für das jüngste Urteil des Bundesverwaltungsgerichts in Leipzig. Vor rund einem Monat hatten die Richter die Rückübertragung eines weiteren Grundstücks abgelehnt. Laut Potsdamer Verwaltungsgericht handelt es sich um ein Musterverfahren, das vergleichbar mit 700 weiteren sei.

Nach Angaben des Gerichts sind in dem Rechtsstreit noch fast 800 Verfahren anhängig. Es soll sich um Immobilien im Verkehrswert von 45 Millionen Euro handeln. Diese gehörten 1933 zum Betriebsvermögen der Gemeinnützigen Siedlungsgesellschaft Kleinmachnow mbH und wurden überwiegend nach der sogenannten Arisierung des Betriebes veräußert. Knapp 80 Prozent der Geschäftsanteile an der Siedlungsgesellschaft hielt Adolf Sommerfeld, der 1933 aus Deutschland flüchtete, nachdem er von SA-Männern überfallen worden war.

Im Fall der zuletzt versagten Rückübertragung hatten die Leipziger Richter auf den sogenannten Siedlerschutz verwiesen, bei dem eine Rückübertragung ausgeschlossen wird. Mit dieser Vorschrift sollen Käufer geschützt werden, die zum Wohnungsbau bestimmtes Eigentum von einer Siedlungsgesellschaft erworben haben – zum üblichen Preis. Erben-Vertreter Meyer hält diese Siedlerschutz-Norm für verfassungswidrig. DPA