Die größten Kreise

MECKLENBURG-VORPOMMERN Gericht segnet Gebietsreform ab. Kläger: Mitsprache bedroht

GREIFSWALD dpa | Die Kreisgebietsreform in Mecklenburg-Vorpommern ist verfassungsgemäß: Im Nordosten werden nun die bundesweit größten Landkreise gebildet. Zweieinhalb Wochen vor der Landtagswahl wies das Landesverfassungsgericht am Donnerstag Beschwerden gegen den Plan zurück. Die Greifswalder Richter erteilten aber Auflagen für die Umsetzung.

Nach jahrelangem Tauziehen werden nun zeitgleich mit der Wahl am 4. September aus den zwölf bestehenden Landkreisen sechs Großkreise gebildet, fünf davon größer als das Saarland. Fünf Landkreise und die kreisfreien Städte Greifswald und Wismar waren vor Gericht gezogen, weil sie das Recht auf kommunale Selbstverwaltung eingeschränkt und die Bürgernähe in Gefahr sahen. Das Land begründet die Reform mit dem Bevölkerungsschwund und dem absehbaren Rückgang der Zuschüsse von Bund und EU. Das im Juli 2010 vom Landtag beschlossene Projekt gilt als größtes Reformvorhaben der rot-schwarzen Landesregierung.

Gerichtspräsidentin Hannelore Kohl sah das Recht auf Selbstverwaltung nicht verletzt. Es gebe keinen Anspruch auf Gebietsbestand. Die Kläger hatten der Landesregierung vorgeworfen, die Einsparpotenziale der Reform schöngerechnet und Alternativmodelle nicht ausreichend geprüft zu haben. Sie kritisierten, dass die Fahrwege von bis zu 100 Kilometern zur Kreisstadt die Bürger an der Mitwirkung im Kreistag hindern.

Das Gericht – dessen Entscheidung mit vier zu drei Stimmen knapp ausfiel – erklärte, der Gesetzgeber müsse die Entschädigungsregelungen für die Abgeordneten mit langen Fahrwegen überprüfen. Das vom Land prognostizierte Einsparpotenzial von 84 Millionen Euro sei belastbar.

Derzeit leben im Nordosten rund 1,65 Millionen Menschen, Prognosen zufolge werden es 2020 nur noch 1,5 Millionen sein.