CROWDINVESTING
: Gewinnen mit Risiko

Bei diesem Modell erwerben die Geldgeber eine Gewinnbeteiligung an einem Unternehmen oder einem Geschäft. Im Gegensatz zum Spender- und zum Belohnungsmodell wird das Geld hier nicht ausgegeben, um eine Idee zu unterstützen. Es geht darum, das investierte Geld mit Plus zurückzuerhalten.

Der übliche Vertrag beim Crowdinvesting ist das partiarische Nachrangdarlehen. Das verpflichtet den Geldnehmer zur Rückzahlung des Darlehens und einer Gewinnbeteiligung. Im Falle der Insolvenz verliert der Investor aber Geld, wenn vorrangige Schulden bedient werden müssen.

Das mussten dieses Jahr Zehntausende private Anleger erfahren, die für insgesamt 1,3 Milliarden Euro Genussrechte am Windparkbetreiber Prokon erworben hatten. Genussrechte sind Vermögensanteile, die ähnlich wie Nachrangdarlehen dem Inhaber eine Gewinnausschüttung bescheren. Besonders lukrativ ist für Anleger der Exit-Erlös, eine Ausschüttung, die an die Anleger ausbezahlt wird, wenn das Unternehmen verkauft wird.

Die Bundesregierung glaubt, dass Kleinanleger besser über die Risiken solcher Geldanlagen aufgeklärt werden müssen. So sollen künftig alle Vermögensanlagen Prospekte erstellen. Das sieht ein Gesetzentwurf zum Kleinanlegerschutz vor, den die Bundesregierung im November vorgestellt hat. Crowdfundingprojekte sollen demnach nur dann von der Prospektpflicht ausgenommen sein, wenn sie nicht mehr als eine Million Euro einnehmen. Anleger, die mehr als tausend Euro geben wollen, müssen ihre Vermögensverhältnisse offenlegen. In jedem Fall müssten Start-ups künftig Informationsblätter bei der Bankenaufsicht Bafin hinterlegen. Auch für die Unterstützer wird es umständlicher: Bei Anlagen ab 250 Euro müssen sie das Informationsblatt unterschreiben und an das Start-up oder die Plattform zurückschicken.