Stille überm Bombodrom?

Nach 14 Jahren Rechtsstreit über Schießplatz scheitert Bundeswehr mit Antrag auf neue Gutachten

POTSDAM epd ■ Im Streit über den geplanten Luft-Boden-Schießplatz „Bombodrom“ in Brandenburg zeichnet sich eine weitere Niederlage des Verteidigungsministeriums ab. Das Potsdamer Verwaltungsgericht wies am Dienstag auf widersprüchliche Angaben der Bundeswehr zu Flugstrecken, Geschwindigkeiten, Anzahl der Überflüge und Lärmbelastung hin. Fraglich sei zudem, ob das Ministerium die Interessen von Anliegern und Bundeswehr nach rechtsstaatlichen Grundsätzen abgewogen habe.

Gegen die Wiederaufnahme des Flugbetriebes auf dem ehemaligen sowjetischen Truppenübungsplatz in der Kyritz-Ruppiner Heide bei Wittstock liegen dem Verwaltungsgericht insgesamt 18 Klagen von Kommunen und Unternehmen vor. Aus ihnen wurden drei für ein Musterverfahren ausgewählt. Bis Redaktionsschluss lag noch kein Urteil vor. Gegen die Entscheidung wird voraussichtlich Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht möglich sein.

Nach Auffassung der Kläger fehlt für den Betrieb des „Bombodroms“ die Rechtsgrundlage. Notwendig sei dafür ein eigenes Gesetz des Bundestages, sagte Rechtsanwalt Geulen. Zudem seien Fragen der Lärmbelastung im Anhörungsverfahren der Bundeswehr nicht berücksichtigt worden.

Hauptgegenstand der mündlichen Verhandlung war ein von der Bundeswehr Ende Juni vorgelegtes neues Gutachten, das von einer geringeren Lärmbelastung der Anlieger als frühere Untersuchungen ausgeht. Im Laufe der Erörterung beantragte das Verteidigungsministerium die Erstellung einer weiteren Untersuchung, mit dem die eigenen Daten überprüft werden sollen. Die Richter lehnten dies ab.