Verwaltungsgericht seziert Leichenentscheidung

AUFSCHNEIDER Der Bezirk Mitte hat die Körperwelten-Ausstellung verboten – jetzt entscheiden Richter

Der Streit um das geplante „Körperwelten“-Museum am Berliner Alexanderplatz geht in eine neue Runde. Am Dienstag wird das Berliner Verwaltungsgericht über die Frage verhandeln, ob der Bezirk Mitte die Ausstellung verbieten durfte. Im Sockelgeschoss des Fernsehturm sollen auf rund 1.200 Quadratmetern etwa 20 Körper und bis zu 200 Präparate zu sehen sein. Kritiker sehen darin die Menschenwürde verletzt.

Der Bezirk Mitte hatte die für Herbst geplante Eröffnung untersagt, da nach seiner Auffassung Leichen ausgestellt werden sollen. Das sei nach dem Bestattungsrecht nicht zulässig. Die Organisatoren sind dagegen der Ansicht, dass es sich bei den plastinierten Körpern nicht um Leichen im Sinne des Bestattungsgesetzes handle. Sie berufen sich zudem auf die Charité: Deren Medizinhistorisches Museum zeigt die historische Sammlung des Mediziners Rudolf Virchow mit rund 10.000 pathologisch-anatomischen Feucht- und Trockenpräparaten.

Die Ausstellungsmacher berufen sich auf die Wissenschaftsfreiheit und betonen, auch bei den „Körperwelten“-Ausstellungen in Berlin in den Jahren 2001, 2009 und 2011 seien keine Sondergenehmigungen abgefragt worden. Bezirksbürgermeister Christian Hanke (SPD) sagte: „Möglicherweise hatte Mitte mehr Zeit, sich mit grundsätzlichen Fragen auseinanderzusetzen, weil es hier um eine dauerhafte Ausstellung geht.“

Da vergleichbare Gerichtsentscheide zugunsten der „Körperwelten“-Macher ausgefallen seien, gehe man positiv gestimmt in den Prozess, sagte ein „Körperwelten“-Sprecher. Dass von Hagens seine Ausstellung ohne Sondergenehmigung zeigen darf, hatte er etwa 2005 vor Gericht in Mannheim erreicht. Er argumentierte damals, die Präparate hätten einen hohen Kunststoffanteil und würden als „Sondermüll“ gelten. (dpa)