KOMMENTAR: CHRISTIAN JAKOB ÜBER SIPPENHAFT IM AUFENTHALTSRECHT
: Ungerechte Praxis

„Lex Familie M.“ wird die Regelung genannt

Gesetzestreue, Bildung, Deutschkenntnisse, am besten kein Sozialleistungsbezug – das ist es, was landläufig unter „guter Integration“ verstanden wird. Wer dies erfüllt, so versprechen es Politiker seit Jahren, soll nicht auf Dauer in dem elenden Status der Kettenduldung gefangen bleiben. Dabei ist die Erfüllung dieser Anforderung eben wegen des Duldungsstatus oft schwierig, teils unmöglich. Verschiedene Regelungen wurden auf Landes- und auf Bundesebene auf den Weg gebracht, doch noch immer sollen bundesweit über 100.000 Menschen langjährig geduldet sein.

Bremens Vorstoß aus dem vergangenen Jahr, Familien mit Kindern nach einer gewissen Zeit ein Bleiberecht zu geben, ging in die richtige Richtung. Und dass Berlin die Norm wieder drückte, ist nicht die Schuld des Bremer Senats.

Doch der hält weiter an der Praxis fest, Geduldeten zum Vorwurf zu machen, wie sich ihre Verwandten verhalten. Geraten Angehörige mit der Justiz in Konflikt, ist der eigene Verbleib in Deutschland in Gefahr. In Bremen dient dies einem ganz bestimmten Zweck: Offensichtlich hofft die Innenbehörde so, auch Angehörige eines bestimmten kurdisch-libanesischen Clans loszuwerden, der als besonders kriminell gilt: „Lex Familie M.“ wird die Regelung in der Stadt genannt.

Die „gute Integration“, die den Geduldeten sonst so laut abverlangt wird, wird dann wertlos. Doch für die eigene Familie kann niemand etwas – das sollte auch der Bremer Senat wissen.