Bahn verteidigt Streikverfahren

Lokführer-Gewerkschaft kündigt Widerspruch gegen Verbot des Arbeitskampfes an

BERLIN afp/rtr ■ Die Deutsche Bahn hat ihr Vorgehen verteidigt, Streiks der Lokführer vor Gericht verhindern zu wollen. „Wir sind gezwungen, alle rechtlich zulässigen Mittel auszunutzen“, sagte der Verhandlungsführer des Unternehmens, Werner Bayreuther, am Donnerstag. Der Konzern müsse alle Möglichkeiten nutzen, um Streiks zu verhindern.

Im Streit über den erwarteten Arbeitskampf hatten am Mittwoch zwei Gerichte der Deutschen Bahn den Rücken gestärkt. Das Arbeitsgericht Düsseldorf entschied, dass die Lokführer der nordrhein-westfälischen Regionalzugtochter nicht streiken dürfen. Das Arbeitsgericht in Frankfurt am Main wies einen Antrag der GDL ab, mit dem der Bahn die Behauptung untersagt werden sollte, ein Streik sei rechtswidrig.

Die Gewerkschaft kündigte an, gegen beide Entscheidungen in Berufung zu gehen. In Düsseldorf werde sich nun die vierte Kammer des Landesarbeitsgerichts mit dem Fall befassen, ein Termin stehe noch nicht fest, sagte der GDL-Landesvorsitzende in Nordrhein-Westfalen, Frank Schmidt. Die Gewerkschaft, die bis zu 31 Prozent mehr Gehalt fordert, sieht sich durch die einstweilige Verfügung der Bahn ihres Streikrechts beraubt.

Über Streiks im Güterzugverkehr ist am Donnerstag hingegen noch keine Gerichtsentscheidung gefallen. Das Amtsgericht Hagen verwies einen Eilantrag der Bahn-Tochter Railion Deutschland AG gegen die drohenden Streiks an das Arbeitsgericht Frankfurt. Der Verhandlungsführer der Bahn, Werner Bayreuther, hatte sich mittags überzeugt gezeigt, dass das Gericht eine Entscheidung in der Sache treffen werde.

Auch ein Eilantrag der Bahn, Streiks im bundesweiten Reisefernverkehr zu untersagen, wurde vom Arbeitsgericht Stuttgart an das Arbeitsgericht Frankfurt verwiesen.

Das Arbeitsgericht Mainz hatte am Dienstag hingegen einen Antrag der Bahn-Tochter DB Regio AG auf eine einstweilige Verfügung zurückgewiesen. Da die Urabstimmung der GDL noch laufe, sei nicht klar, ob ein Streik stattfinde und dieser dann die Antragsteller überhaupt betreffen werde.