Fall Kevin: Prozess im Oktober

Das Verfahren im „Fall Kevin“ gegen dessen Ziehvater Bernd K. soll am 24. Oktober eröffnet werden, teilte das Landgericht jetzt mit. Abhängig ist die Eröffnung von weiteren Stellungnahmen und Gutachten zu Tatverdacht und Schuldfähigkeit. Um das Verfahren nicht zu gefährden, könne er dazu nicht mehr sagen, sagte Richter Helmut Kellermann. Er wies darauf hin, dass zum jetzigen Zeitpunkt im so genannten Zwischenverfahren nicht nur geprüft werde, wie viele Verhandlungstage notwendig sein könnten, sondern auch, ob die Anklage eine Verfahrenseröffnung überhaupt rechtfertigt. Allerdings legen die jetzt „vorsorglich“ bekannt gegebenen 18 Termine nahe, dass das Gericht davon ausgeht. Die Staatsanwaltschaft wirft Bernd K. Mord und Misshandlung Schutzbefohlener vor.

Es ist davon auszugehen, dass die Verteidigung das rechtsmedizinische Gutachten angreifen wird. Danach konnte der Todeszeitpunkt Kevins nicht genauer bestimmt werden, als dass er vermutlich Ende April, Anfang Mai gestorben sei. Die Staatsanwaltschaft hatte dies damit begründet, dass das Kind zum Zeitpunkt des Todes schon sehr lange tot war und glaubt, dass Zeugenaussagen den Zeitraum näher eingrenzen können. Klar erkannt wollen die Rechtsmediziner haben, dass Kevin an den Folgen schwerer körperlicher Misshandlungen gestorben ist.

Die Leiche des zweijährigen Jungen wurde im Oktober 2006 im Kühlschrank seines Ziehvaters gefunden, die Mutter war ein Jahr zuvor unter nicht geklärten Umständen gestorben. eib