IHR KINDERLEIN, KOMMET: NICHT SO IN WORMS

Allüberall in deutschen Landen läuft derzeit das ewiggleiche Spiel auf Jahresendmärkten: Es wird roter Wein ausgeschenkt, der mit dem Wort Plörre euphemistisch beschrieben ist, und es werden Gesänge abgespielt, die schaudern lassen. Doch von Justitia kommt nun endlich Handhabe gegen solche, die guten Sitten störenden Veranstaltungen. Laut einer gestrigen Eilentscheidung des Verwaltungsgerichts Mainz dürfen „Aktionen, die die Rechte Dritter auf einen ungestörten Besuch des Weihnachtsmarktes verletzen“, untersagt werden. Im konkreten Fall gaben die Richter der Stadt Worms recht, die eine Krippenspielaufführung hatte verbieten lassen. Bei dieser wollte eine Anti-rechts-Initiative Bibelstellen aus dem Matthäus-Evangelium zur Flucht der heiligen Familie nach Ägypten vorlesen und so eine Verbindung zur aktuellen Situation von Flüchtlingen schaffen. Dem Wormser Magistrat ging das gegen den Strich. Eine derart ketzerische Lebendkrippe könne bei den Besuchern „Irritationen“ auslösen, tickerte man via den christlichen epd. Bitte: Mehr von zu verbietenden, weihnachtlichen Irritationen!