ALLTAGSRASSISMUS
: Club muss Strafe für Türpolitik zahlen

MÜNCHEN | Ein Münchner Club muss einem Mann aus Burkina Faso ein Schmerzensgeld zahlen, weil dieser aufgrund seiner Herkunft und Hautfarbe an der Tür abgewiesen worden war. Sollte ihm noch einmal aus diesem Grund der Einlass verweigert werden, droht dem Club ein Ordnungsgeld bis zu 250.000 Euro. Der Bayerische Flüchtlingsrat (BFR) begrüßte das Urteil des Amtsgerichts München. Es war der letzte Prozess in einer Reihe von Prozessen gegen Diskotheken, denen eine rassistische Türpolitik vorgeworfen wurde. (taz)