Körting gibt sich tolerant

Bisher geduldete Ausländer müssen nach Auskunft des Senats keine Ablehnung ihrer Anträge auf Bleiberecht befürchten, weil sie diese zu spät gestellt haben. Nach dem Beschluss der Innenministerkonferenz vom November konnten langjährig in Deutschland lebende Ausländer einen Antrag auf Bleiberecht stellen. Die Frist dafür war am 18. Mai ausgelaufen. Nach Angaben von Innensenator Ehrhart Körting (SPD) wurden 56 Anträge nach dem Stichtag gestellt. „Diese Anträge werden jedoch allein wegen Fristversäumnis nicht abgelehnt“, teilte Körting auf eine Parlamentarische Anfrage mit. Es werde vielmehr geprüft, ob der Antragsteller bis zum Inkrafttreten der neuen Bleiberechtsregelung im August weiter zu dulden sei. Dafür müsse die Arbeitsagentur aber vorrangig prüfen, ob der Antragsteller einen Arbeitsplatz suche, so Körting. Nach Gültigkeit des neuen Bleiberechts könne eine bis Ende 2009 befristete Aufenthaltserlaubnis zur Arbeitsplatzsuche ohne Vorrangprüfung erteilt werden. Im Juni hatte Körting mitgeteilt, dass bis dahin gut ein Zehntel der rund 3.680 gestellten Anträge in Berlin positiv beschieden worden seien. Bis Ende Mai hat die Innenbehörde in 332 Fällen geduldeten Ausländern ein Bleiberecht gewährt. dpa