Schultyp-Empfehlung verfassungstreu

MÜNSTER dpa ■ Die verbindlichen Empfehlungen am Ende der Grundschulzeit für den Übergang zu Gymnasium, Real- oder Hauptschule sind verfassungsgemäß. Das Oberverwaltungsgericht Münster wies die Beschwerde der Eltern einer Paderborner Schülerin zurück, die ihre Tochter auf einer Realschule unterbringen wollten. In dem Fall hatte das Verwaltungsgericht (VG) Minden bereits die Entscheidung des Schulamts bestätigt. Es versagte der Schülerin nach einem erfolglosen Prognoseunterricht die Aufnahme in der Realschule. Der Gesetzgeber dürfe das elterliche Recht zur Auswahl der Schulform beschränken, wenn zu erwarten sei, dass das Kind dort leistungsmäßig überfordert sein werde, entschied das VG. Das OVG betonte nun die erhöhte Verbindlichkeit der Grundschulempfehlung für die Schullaufbahn eines Kindes. (Az.: 19 B 1058/07)