BUNDESVERWALTUNGSGERICHT BESTÄTIGT URTEIL
: Über den Müggelsee darf geflogen werden

Das Bundesverwaltungsgericht hat die Müggelsee-Flugroute des Hauptstadtflughafens bestätigt. Der 4. Senat wies am Donnerstag die Klage eines Umweltverbands und mehrerer Grundstückbesitzer als unbegründet zurück. Die Bundesrichter folgten in der Revision dem Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg, das die Klage in der Vorinstanz bereits abgewiesen hatte. Weder habe bei der Festlegung der Route die Umweltverträglichkeit geprüft werden müssen, noch verstoße die Strecke gegen Naturschutzrecht, teilte das Gericht mit. Den Anwohnern des Sees sei der Fluglärm zuzumuten, weil von einer Alternativroute über Erkner mehr Menschen von stärkerem Lärm betroffen wären. Allerdings müsse das Bundesaufsichtsamt für Flugsicherung die Entwicklung beobachten. „Flugrouten sind nicht nur flüchtig, sondern auch anpassungsfähig“, sagte der Vorsitzende Richter Rüdiger Rubel. Die Müggelsee-Route führt von der Nordbahn des Airports nach Osten über den Großen Müggelsee. Die Flugzeuge werden dabei besonders geschützte Natura-2000-Gebiete überfliegen. Bei 600 Metern Flughöhe ist laut Gericht aber nicht mit erheblichen Beeinträchtigungen zu rechnen. (dpa)