Bestrafungsresistent hinter Gitter

Mehr als 1.000 Autos aufgebrochen: Das einstige „Crash-Kid“ Dennis wurde gestern zu fünfeinhalb Jahren Gefängnis verurteilt. Aber keine anschließende Sicherungsverwahrung für den jetzt 28-Jährigen verhängt

Das Hamburger Landgericht hat den als „Crash-Kid“ bekannt gewordenen Dennis wegen Autoknackerei, Einbruchs und einer wilden Verfolgungsjagd mit der Polizei gestern zu fünfeinhalb Jahren Haft verurteilt. Die Richter verhängten gegen den inzwischen 28-Jährigen, dessen kriminelle Karriere schon in der Kindheit begann, jedoch keine Sicherungsverwahrung. Dies hatte zuvor die Staatsanwaltschaft gefordert.

„Ich kann verstehen, wenn wir Haue für diese Entscheidung kriegen“, sagte der Vorsitzende Richter. Das Gericht habe aber bei Dennis keinen Hang zu schweren Straftaten feststellen können, den das Gesetz als eine Voraussetzung für eine Sicherungsverwahrung verlange.

Dennis, der nie einen Führerschein gemacht hat, sorgte seit den 1990er Jahren immer wieder durch Autodiebstähle und rasante Fahrten für Schlagzeilen. Allein in Deutschland hat er mehr als 1.000 Autos aufgebrochen. Als 13-Jähriger war Dennis in einen Unfall verwickelt, bei dem ein gleichaltriger Beifahrer starb. Behördliche Erziehungsmaßnahmen auch im Ausland zeigten keinen nachhaltigen Erfolg. Der Richter warf den zuständigen Ämtern Versagen vor.

Der 28-jährige Dennis hat viele Jahre seines Lebens in Haft verbracht. Nur vier Monate nach seiner letzten Entlassung aus dem Gefängnis hatte er Mitte Januar einen VW-Bus geknackt und dann mit zwei Komplizen aus einem Getränkemarkt rund 90 Kästen Leergut gestohlen. Als er mit der Beute an Bord falsch in eine Einbahnstraße einbog und von einer Polizeistreife bemerkt wurde, begann eine wilde Verfolgungsjagd im Hamburger Norden. Dennis rammte mit dem VW-Bus mehrere Polizeiwagen und verursachte einen Schaden von insgesamt 29.000 Euro. Die Flucht endete schließlich an einem geparkten Auto. Eine Polizeibeamtin wurde verletzt. Vor Gericht legte Dennis ein Geständnis ab.

Die Staatsanwältin hatte in ihrem Plädoyer Dennis als eine Gefahr für die Allgemeinheit dargestellt und daher neben fünf Jahren Haft auch die Sicherungsverwahrung gefordert. Dennis sei es in der Vergangenheit immer wieder gelungen, sich vor Gericht als einsichtig und besserungswillig zu präsentieren, meinte sie. Doch sei er „bestrafungsresistent“.

Das Gericht aber folgte den Argumenten der Anklage nicht. „Die Zeiten als Crash-Kid liegen lange zurück“, sagte der Richter über Dennis. Der Verteidiger hatte kein konkretes Strafmaß beantragt. DPA