STAATSANGEHÖRIGKEIT
: Doppelpass für Zuwandererkinder bleibt

BERLIN | In Deutschland geborene Kinder ausländischer Eltern dürfen ab sofort zwei Pässe behalten. Bisher mussten sie sich bis zum 23. Geburtstag zwischen der deutschen Staatsangehörigkeit und der ihrer Eltern entscheiden. In den allermeisten Fällen profitieren Kinder aus türkischen Familien von der Regelung. Das geänderte Staatsangehörigkeitsrecht trat am Samstag in Kraft. Von der Optionspflicht befreit ist künftig, wer bis zum 21. Geburtstag entweder mindestens acht Jahre hier gelebt oder hier sechs Jahre lang die Schule besucht hat. Das Gleiche gilt für Kinder von Migranten, die hier die Schule oder eine Berufsausbildung abgeschlossen haben. (dpa)