CASTORTRANSPORT
: Anwohner dürfen nicht klagen

LÜNEBURG | DieAnwohner entlang der Castor-Strecke dürfen nicht gegen die Atommülltransporte klagen. Das hat am Dienstag das Oberverwaltungsgericht (OVG) in Lüneburg entschieden. Wegen der grundsätzlichen Bedeutung des Falls ließ das Gericht Revision zu. Geklagt hatten zwei Bürger aus dem Landkreis Lüchow-Dannenberg. Ein Kläger wohnt rund einen halben Kilometer vom Verladebahnhof in Dannenberg entfernt, eine weitere Klägerin wenige Meter neben der Transportstrecke ins Zwischenlager Gorleben. (dpa)