Privatkassen regeln Rückkehr

BERLIN afp ■ Wer seinen Anspruch auf Rückkehr in eine private Krankenkasse wahrnehmen will, bekommt auch laufende Behandlungen erstattet – jedoch erst nach drei Monaten und nur wenn er bis Jahresende beitritt. Auf diese einheitliche Regelung einigte sich die Branche, teilte der PKV gestern mit. Sie gilt für den modifizierten Standardtarif, den PKK seit 1. Juli gemäß Gesundheitsreform allen Nichtversicherten anbieten müssen, die der PKV zugeordnet werden. Bisher gingen die Privaten uneinheitlich mit Wartezeiten und bestehenden Krankheiten um.