Muslimischer Feiertag ist in Sicht

GLEICHBERECHTIGUNG Niedersachsen will Anfang 2015 einen Staatsvertrag mit muslimischen Verbänden unterschreiben. Damit könnte auch das Kopftuchverbot für Lehrerinnen fallen

Niedersachsen will Anfang 2015 als erstes deutsches Flächenland einen Staatsvertrag mit den muslimischen Verbänden unterzeichnen. Darin sollen die Beziehungen des Landes zu den islamischen Verbänden und Regelungen etwa zum Religionsunterricht und zu muslimischen Feiertagen festgeschrieben werden. Bisher haben nur die Stadtstaaten Hamburg und Bremen Staatsverträge mit Muslimen unter Dach und Fach gebracht.

“Es ist durchaus möglich, dass wir den Landtag bitten werden, das Feiertagsgesetz zu ändern und auch islamische Feste als religiöse Feiertage anzuerkennen“, sagte Ministerpräsident Stephan Weil (SPD) der Hannoverschen Allgemeinen Zeitung. Neben Neujahr, dem 1. Mai und dem 3. Oktober sind in Niedersachsen nur christliche Feiertage anerkannt. SchülerInnen könnten sich aber bereits zu hohen islamischen Festen wie Ramadan vom Unterricht befreien lassen.

Auch das Kopftuchverbot für muslimische Lehrerinnen könnte gelockert werden. „Es ist möglich, dass es zu einer flexibleren Regelung kommt als derzeit, aber nur so lange, wie es nicht zu einem Konflikt kommt“, sagte Weil. Maßgeblich sei die Akzeptanz bei den beteiligten SchülerInnen und Eltern. Bislang dürfen Lehrerinnen an den Schulen lediglich im Religionsunterricht Kopftuch tragen.

In Niedersachsen bekennen sich 250.000 Menschen zum Islam und es gibt rund 200 muslimische Gemeinden. Seit September 2013 verhandelt die Landesregierung mit drei muslimischen Verbänden über einen Staatsvertrag, der Rechte und Pflichten regeln soll. Es geht etwa um islamische Bestattung, Religionsunterricht an Schulen, theologische Studiengänge an Hochschulen und das Recht, Moscheen zu bauen und zu betreiben. Auch eine finanzielle Förderung der Verbände gehöre zum Vertrag. Außerdem sollten verstärkt muslimische Seelsorger in Krankenhäusern oder Pflegeheimen tätig werden, sagte Weil.

Mit den evangelischen Kirchen hatte Niedersachsen 1955 den Loccumer Vertrag unterzeichnet. Die Beziehungen zur katholischen Kirche werden durch das Konkordat von 1965 geregelt.  (epd)