Mehr Frauen in die Parlamente

Das fordert die Grünen-Fraktion im Kieler Landtag. Die SPD reagiert wohlwollend, die CDU skeptisch: Bisher hätten Quotenregelungen ja auch nicht funktioniert. Man wolle den Vorschlag aber „wohlwollend prüfen“

Die grüne Landtagsfraktion in Kiel stellte gestern eine Gesetzesinitiative vor, deren Ziel es ist, im Landeswahlgesetz eine Quotenregelung festzuschreiben. Demnach sollten alle Listenplätze abwechselnd an Frauen und Männer vergeben werden. Ausnahmen solle es nur geben, wenn nicht genug Männer oder Frauen kandidieren: Dann dürften die offenen Plätze mit Personen des anderen Geschlechts besetzt werden. Ein derartiges Gesetz gibt es bisher in Deutschland nicht, die Grünen hoffen auf eine Vorbildfunktion.

Die Reaktionen waren wohlwollend: Die Idee hat „unsere Sympathie und Unterstützung“, erklärte die stellvertretende Landesvorsitzende der SPD, Bettina Hagedorn. Die SPD hat eine interne Quote von 40 Prozent. Auch die SPD-Landtagsfraktion begrüßte die Idee und kündigte an, mit der CDU über Details beraten zu wollen. Die Christdemokraten haben zurzeit den geringsten Frauenanteil unter den MandatsträgerInnen, ein unverbindliches Quorum regelt, wie viele Frauen auf Listenplätze rutschen.

Dass mehr Frauen in allen Bereichen der Gesellschaft Verantwortung übernehmen, sei „ohne Frage“ ein Ziel, erklärte die CDU-Abgeordnete Herlich Marie Todsen-Reese. Quotenregelungen hätten aber nicht zu zufrieden stellenden Ergebnissen geführt. Die CDU werde den Gesetzentwurf jedoch sorgfältig prüfen.

Ähnlich argumentierte Anke Spoorendonk (SSW): Die Quote sei die nur scheinbar einfachste Lösung. Wichtiger sei, Politik attraktiv und offen für Frauen zu gestalten.

Um eine Quotenregel einzuführen, müsste das Landeswahlgesetz geändert werden. Die Grünen legten ein Gutachten des wissenschaftlichen Dienstes des Landtages vor, das die Neuregelung grundsätzlich befürwortet. Zwar greift eine solche Änderung in Rechte der Parteien ein, aber das Gutachten erkennt eine „strukturelle Benachteiligungen für Frauen in den politischen Parteien“ und kommt zu dem Schluss: „Eine verbindliche Frauenquote erfüllt den Verfassungsauftrag der Gleichstellung.“

Auch der Deutschen Juristinnenbund unterstützt das Anliegen. „Eine solche Regelung ist längst überfällig“, so dessen Präsidentin Jutta Wagner. Obwohl heute alle Parteien mehr oder weniger bindende interne Quotenregelungen haben, stagniert der Frauenanteil im Bundestag seit Jahren bei etwa 30 Prozent. Im Kieler Landtag sieht es zurzeit ähnlich aus – die Frauenquote ist so niedrig wie seit 15 Jahren nicht mehr. ESTHER GEISSLINGER