BESTATTUNGSKULTUR
: Totenasche auch im Garten

BREMEN | Mit dem Jahreswechsel darf in Bremen bundesweit erstmals die Asche von Toten auf privaten Grundstücken verstreut werden. Voraussetzung ist, dass der Verstorbene den Ort zuvor schriftlich festgehalten und eine Person für die Totenfürsorge bestimmt hat. Das rot-grüne Landesparlament hatte die Lockerung des Friedhofszwangs im November verabschiedet. Von der CDU und der Kirche kam Kritik. Ursprünglich sollten Angehörige die Asche sogar nach Hause nehmen dürfen, doch dies wurde verworfen. (dpa)