Rottweiler-Halter zahlt mehr Steuer

MÜNSTER dpa ■ Das Verwaltungsgericht Münster hat den Halter eines Rottweilers zur Zahlung einer deutlich höheren Hundesteuer verurteilt. Mit jährlich 240 Euro muss er nun den fast siebenfachen Satz der üblichen Steuer für Pudel, Dackel und Co. von 36 Euro im Jahr bezahlen. Rottweiler könnten als gefährliche Hunde eingestuft werden, auch wenn sie im Landeshundegesetz nicht ausdrücklich als solche genannt werden, entschied das Gericht in einem gestern bekannt gegebenen Urteil (Az.: 9 K 3426/04). Die Klage des Hundebesitzers richtete sich gegen die Hundesteuersatzung der Stadt Gescher (Kreis Borken), in der Rottweiler als gefährliche Rasse eingestuft werden.