Untrennbare Pkw-Bauteile

Laut einem Urteil des Amtsgerichts Zittau muss die Versicherung bei einem durch einen Marderbiss verursachten Autoschaden nicht nur die Kosten für den Austausch der tatsächlich zerstörten Schläuche und Kabel tragen, sondern auch die für die damit untrennbar verbundenen Bauteile. Bei dem Auto des Klägers wurden durch Marderbiss drei Kabel zerstört, die u. a. mit dem Positionsgeber untrennbar verbunden waren. Weil die Versicherung den Schaden nicht in vollem Umfang zahlen wollte, zog der Kläger vor Gericht und bekam recht. Der Amtsrichter entschied, dass auch der Schaden an den anderen Bauteilen zu begleichen sei, wenn diese untrennbar mit den Kabeln verbunden seien. (Aktenzeichen: AG Zittau, 5 C 545/05, 28. Februar 2006)