GERICHTSENTSCHEID
: Keine Rente nach Straftat

DARMSTADT | Wer sich bei einer Straftat verletzt, kann nicht mit einer Erwerbsminderungsrente rechnen. Die Rente kann nach einer Verurteilung untersagt werden, entschied das Hessische Landessozialgericht gestern in Darmstadt. Zwar habe das Sozialversicherungsrecht keine strafrechtliche Funktion, aber strafbares Verhalten dürfe nicht leistungsrechtlich „belohnt“ werden. Geklagt hatte ein 29-jähriger Mann, der einen Verkehrsunfall trotz Führerscheinentzug mit 1,39 Promille im Blut selbst verursacht hatte. (epd)