BUNDESVERFASSUNGSGERICHT
: Vätermonate bei Elterngeld gebilligt

KARLSRUHE | Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe sieht keine Anhaltspunkte für eine Verfassungswidrigkeit der sogenannten Vätermonate beim Elterngeld. Das geht aus einer Entscheidung hervor, in der eine Vorlage des Landessozialgerichts Niedersachsen-Bremen für unzulässig erklärt wurde. Das Landessozialgericht hielt es für verfassungswidrig, dass das Elterngeld nur dann 14 statt 12 Monate lang gewährt wird, wenn der zweite Elternteil für mindestens zwei Monate die Kindesbetreuung übernimmt. Eine Mutter hatte ein Jahr den Höchstsatz von 1.800 Euro Elterngeld bezogen. Sie wollte das Kind, eine Frühgeburt, weiterbetreuen, um einen Wechsel der Hauptbezugsperson zu vermeiden. (dapd)