Leipzig stärkt hier geborene Türken

LEIPZIG afp/epd ■ Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat die Aufenthaltsrechte von in Deutschland geborenen Türken gestärkt. Nach dem Urteil ist, wie bei EU-Bürgern, eine Ausweisung nur zum Schutz der öffentlichen Sicherheit, Ordnung und Gesundheit möglich. Das Aufenthaltsrecht hier geborener Türken, deren Eltern sich rechtmäßig in der Bundesrepublik aufhalten, leitet sich von den Rechten der Eltern ab und bietet wegen des Verfassungsrangs der Familie einen starken Schutz. Die Bundesrichter erklärten die vom Regierungspräsidium Karlsruhe verfügte Ausweisung eines straffällig gewordenen Türken wegen eines Verfahrensfehlers für rechtswidrig. (Az.: 1 C 47.06)