Richterin verteilt Watschen

PLÄDOYERS Im Neuwiedenthal-Prozess wirft Gericht Nebenklageanwalt Prozess-Verschleppung vor

Karow verfolge mit seinen Eskapaden nicht die Interessen seines Mandanten

Im Prozess um die Massenschlägerei von Hamburg-Neuwiedenthal am 26. Juni 2010, bei der der Polizist Günter J. Schädelbrüche davontrug, hat die Kammer 28 des Hamburger Landgerichts am 40. Verhandlungstag zur Abrechnung mit dem Nebenklageanwalt Andreas Karow ausgeholt. Seine zuletzt gestellten Anträge dienten nur der „Prozess-Verschleppung“, sagte die Vorsitzende Richterin Birgit Woitas.

Zuvor war es zum Eklat gekommen. Karow hatte mitten im Plädoyer des Verteidigers Uwe Maeffert beantragt, das Verfahren zu unterbrechen, da er zur Goldenen Hochzeit eingeladen sei. Karow vertritt den Polizisten Oliver P., der bei dem Tohuwabohu leicht verletzt worden ist. Als Richterin Woitas dies ablehnte, stellte er einen Befangenheitsantrag. Seit vier Verhandlungstagen hatte Karow Beweisanträge gestellt, deren „Nutzlosigkeit offensichtlich“ sei, so Woitas, um die Plädoyers zu verhindern. Auch der Befangenheitsantrag habe den Zweck verfolgt, „den Abschluss des Verfahren wesentlich hinauszuzögern“. Karow verfolge mit seinen „strategischen“ Eskapaden nicht die Interessen des Nebenklägers Oliver P.

In den Plädoyers nach Ende des Disputs haben die Verteidiger von Amor S. und Avni A., Uwe Maeffert und Udo Jacob, Freisprüche gefordert. Der einzige Belastungszeuge, der Zivilfahnder Jörg Sch., der zuletzt die Aussage verweigerte, sei nicht glaubwürdig. Er behauptete, dass Amor S. den Polizisten J. durch einen Tritt und Avni A. den Polizisten P. durch einen „Tarzansprung“ verletzt haben. „Das stimmt vorne und hinten nicht“, sagte Jacob. „Sch.s Angaben haben keinen Beweiswert“, so Maeffert. Staatsanwalt Lars Mahnke hat dennoch für S. dreieinhalb Jahre Gefängnis und für A. neun Monate Haft gefordert. KVA