Kein Knast wegen Folter

Der einzige wegen Abu Ghraib angeklagte US-Offizier verlässt den Militärgerichtssaal als freier Mann

FORT MEADE/BERLIN afp/taz ■ Der im Zusammenhang mit dem Misshandlungsskandal von Abu Ghraib angeklagte US-Oberstleutnant Steven Jordan ist mit einer Rüge davongekommen. Ein Militärgericht in Fort Meade bei Washington tadelte den 51-Jährigen förmlich wegen Missachtung von Vorgesetzten. Die schwereren Vorwürfe der Misshandlung irakischer Gefangener im Abu-Ghraib-Gefängnis bei Bagdad und der Vernachlässigung seiner Pflicht hatte das Tribunal aber am Vortag fallengelassen. Jordan war Chef der Verhörabteilung des Gefängnisses, bevor 2004 Fotos über Misshandlungen von Gefangenen bekannt wurden.

In dem Urteil wurde Jordan lediglich zur Last gelegt, die Affäre 2004 in zwei E-Mails mit einem Kollegen erörtert zu haben, obwohl er zum Schweigen über die Vorfälle aufgefordert worden war.

Die Militärstaatsanwaltschaft hatte Jordan ursprünglich vorgeworfen, zum Zeitpunkt aller dokumentierten Verfehlungen im Abu-Ghraib-Gefängnis anwesend gewesen und nicht eingeschritten zu sein. Seine Verteidiger hatten geltend gemacht, Jordan habe keine Kommandoautorität gehabt und seine Aufgabe im September 2003 in schwieriger Lage übernommen. Im Übrigen habe die Armee unter dem Druck gestanden, schnell Verhörergebnisse bringen zu müssen. Jordan selbst beschrieb sich im Prozess als völlig überfordert. Er habe keinerlei Verhörerfahrung gehabt.

Obwohl es zahlreiche Hinweise darauf gegeben hatte, dass es sich bei den Misshandlungen keineswegs um Verfehlungen durchgedrehter unterer Chargen handelte, war Jordan der einzige angeklagte Offizier geblieben. PKT