: THEMA DES TAGES
Tiere in der Hand von Forschern
300.000 Tiere standen 2006 in Berlin im Dienste der Wissenschaft. Nach Paragraf 1 des Tierschutzgesetzes werden Tiere als „Mitgeschöpfe“ anerkannt und das Zufügen von Schmerzen, Leiden oder Schäden ohne vernünftigen Grund verboten. Doch laut Paragraf 7 dürfen Tiere doch Schmerzen, Leiden und Schäden erfahren, nämlich zum Vorbeugen, Erkennen oder Behandeln von Krankheiten, zum Erkennen von Umweltgefährdungen, zur Prüfung von Stoffen auf ihre Unbedenklichkeit und im Rahmen der Grundlagenforschung. KUL
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