Alles auf eine Karte
: KOMMENTAR VON SABINE AM ORDE

Im kommenden Frühjahr soll mit der Ausgabe der elektronischen Gesundheitskarte begonnen werden: Mit dieser Ankündigung macht das Gesundheitsministerium Druck. Zwei Jahre Verspätung hat man bereits. Vor der nächsten Bundestagswahl aber soll das gigantische IT-Prestige-Objekt endlich von einer Hängepartie in eine Erfolgsgeschichte verwandelt werden. Schließlich hat Gesundheitsministerin Ulla Schmidt (SPD) sonst ja nicht allzu viele Erfolge zu vermelden.

Die ehrgeizigen Pläne könnten der Ministerin aber wieder mal auf die Füße fallen. In den Testregionen heißt es, der neue Zeitplan sei nur realistisch, wenn ab sofort alles glattlaufe. Damit aber ist kaum zu rechnen. So besteht die Gefahr, dass eine unausgegorene Version der Gesundheitskarte ausgegeben wird, die in der Praxis nicht richtig funktioniert. Das wäre teuer und würde die Akzeptanz der Karte bei Patienten und Ärzten weiter schmälern. Mit Grausen wird sich mancher an die Pannen bei der Einführung des Mautsystems „Toll Collect“ erinnern.

Dabei birgt die neue Karte für den Patienten durchaus Chancen. Erstmals kann seine gesamte Krankengeschichte in einer Akte eingesehen werden. Das macht eine ganzheitliche Betrachtung möglich und kann Doppeluntersuchungen und falsche Medikation vermeiden helfen. Dazu muss der Patient allerdings seine Einwilligung geben, denn die Speicherung der Patientenakte mittels Karte erfolgt freiwillig. Den gläsernen Patienten wider Willen soll es nicht geben. Trotzdem bleibt ein datenschutzrechtliches Risiko.

Gesammelte Daten wecken stets Begehrlichkeiten, auch das hat das Beispiel Toll Collect gezeigt. Kaum war es eingeführt, forderten Innenpolitiker, die erhobenen Daten für die Verbrechensbekämpfung zu nutzen. Auch Patientendaten sind für viele interessant: für Politiker, Arbeitgeber, Krankenkassen oder die Pharmaindustrie. Bislang, betonen Datenschützer, sind die Daten vor dem Zugriff Dritter geschützt. Das kann sich aber durch neue gesetzlichen Regeln verändern – oder durch einen gezielten Hackerangriff. Wer dieses Risiko ausschließen will, dem bleibt nur eines zu tun: die Einwilligung zur Speicherung seiner Patientenakte zu verweigern.