GERICHTSURTEIL ZU BAYERISCHER SPEZIALITÄT: Käsemix Obazda vorerst nicht geschützt
MÜNCHEN | Die bayerische Käsespezialität Obazda darf vorerst weiter auch außerhalb Bayerns hergestellt werden. Das Bundespatentgericht in München hob eine Entscheidung des Deutschen Patent- und Markenamts auf, das den Käsemix als geschützte geografische Angabe bewertet hatte. Die Landesvereinigung der Bayerischen Milchwirtschaft hatte den Schutz beantragt. Dagegen hatte die Firma „Pflaum’s feine Frische“ aus Leutkirch im Allgäu in Baden-Württemberg – knapp jenseits der bayerischen Grenze – Beschwerde eingelegt. Nun muss das Patent- und Markenamt den Käse-Fall neu prüfen. (dpa)
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