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Einen Klimaschutz-Ratgeber für Laien haben die Verbraucherzentralen jetzt neu aufgelegt. Er nennt sich „Heizung und Warmwasser – Moderne Heiztechnik mit Sonnenenergie, Holz und Co.“. Im Fokus steht die Frage, welches Heizsystem sich für welches Haus eignet. Sie verschafft zugleich einen Überblick über verschiedene Energieträger und Heizungssysteme. Auch Lüftungsanlagen, Wärmedämmung sowie die zugehörigen Fördergelder nimmt die 150 Seiten starke Broschüre in den Blick. Für 7,90 Euro kann sie bei den Verbraucherzentralen abgeholt oder gegen Rechnung bestellt werden unter Tel. 0180– 500 14 33 oder über den Versandservice der Verbraucherzentralen (Adersstr. 78 in 40215 Düsseldorf).

Blumentöpfe oder Blumenkästen auch auf der Außenseite des Balkons eines Mieters sind legitim – wenn sie so gut befestigt sind, dass sie bei Starkwind nicht herunterfallen und Passanten oder Nachbarn gefährden können. Das hat das Landgericht Hamburg entschieden (316 S 79/04). Beim Gießen der Pflanze darf überdies kein Wasser die Fassade, andere Gebäudeteile oder die unten wohnenden Nachbarn beeinträchtigen. Für Wohnungseigentumsanlagen gelten teils andere Regeln: Falls die Teilungsordnung eine einheitliche Balkongestaltung festlegt, können die Wohnungseigentümer beschließen, dass es keine Blumenkästen auf den Balkons geben darf (BayObLG 2 Z BR 20/01)

Den Leuchtturm Westerheversand hat Fotograf Michael Pasdzior für sein Bändchen „Leuchtturm Westerheversand“ durch alle Jahreszeiten begleitet. Aber nicht nur schöne Fotos, sondern auch Erinnerungen des letzten Leuchtturmwärters Heinrich Geertsen, der 1979 ausschied, weil der Turm fortan ferngesteuert wurde – finden sich in dem Band (Westerland: Eiland Verlag; 120 S., 19.90 Euro)