Onlinepreise für Flüge müssen stimmen

VERBRAUCHER Der Endpreis von Flugtickets muss sofort sichtbar sein und darf während der Buchung nicht durch zusätzliche Gebühren steigen. Das entschied der Europäische Gerichtshof in Luxemburg

BERLIN taz | Hilfe für Flugpassagiere, die ihre Tickets im Internet buchen, leistet der Europäische Gerichtshof (EuGH) mit einem neuen Urteil. Demnach müssen die Fluggesellschaften den Endpreis der Tickets schon zu Beginn des Buchungsvorgangs ausweisen. So soll vermieden werden, dass Kunden im Laufe ihrer Onlinebuchung unangenehme Überraschungen erleben, weil der anfangs günstige Preis durch Zusatzkosten steigt.

Das Urteil geht zurück auf einen Rechtsstreit zwischen dem Bundesverband der Verbraucherzentralen (vzbv) und Air Berlin, der 2008 begann. Damals, so bemängelten die Verbraucherschützer, konnten Kunden auf der Air Berlin-Internetseite den Endpreis für manche Flüge nicht sofort erkennen, weil Kostenangaben fehlten. Die europäischen Richter haben nun entschieden, dass „der zu zahlende Endpreis“ auch bei „der erstmaligen Angabe auszuweisen ist“. Das gelte ebenso für Flugpreise, die zu Vergleichszwecken angezeigt werden. Das Gericht stützt sich dabei auf die EU-Verordnung 1008 aus dem Jahr 2008. Dort heißt es, dass der Endpreis alle relevanten und unvermeidbaren „Steuern, Gebühren, Zuschläge und Entgelte“ enthalten müsse. Fluggesellschaften dürfen also nicht zu Beginn des Buchungsvorgangs ein 49-Euro-Angebot für den Trip nach Barcelona machen, um dieses im Laufe der Buchung durch Kerosinzuschlag oder Bearbeitungsgebühren auf 129 Euro anzuheben.

Air Berlin erklärte, dass mittlerweile die Endpreise inklusive aller unvermeidbaren Kostenbestandteile sofort angezeigt würden. Bei anderen Anbietern und Reisevermittlern sind sich die Verbraucherzentralen aber nicht sicher. Dort gebe es nach wie vor Mängel, sagte vzbv-Juristin Kerstin Hoppe. Beispielsweise lägen Beschwerden zur Internetseite Fluege.de des Anbieters Unister vor, so Hoppe. Die Firma erklärte dazu, sie biete mit ihrem Buchungssystem „die zurzeit beste Preistransparenz“. Alle „gesetzlichen Vorgaben“ würden erfüllt. Deshalb begrüße man das Urteil des EuGH.

Auf der Internetseite der Fluggesellschaft Easyjet finden die Kunden zwar sofort einen „Endpreis“ des jeweiligen Tickets. Dieser kann sich allerdings durch Gebühren für verschiedene Zusatzangebote wie Sitzplatzreservierungen erhöhen. „Das sehen wir kritisch“, sagte Hoppe, „man braucht lange, bis man zum wirklichen Endpreis kommt.“ Eine Stellungnahme von Easyjet war bis Redaktionsschluss nicht zu erhalten. (Az.: C-573/13)

HANNES KOCH