Schlagkraft für die Polizei

Teleskop-Schlagstöcke fordert die CDU als neue Waffen für Zivilstreifen. Grüne weisen auf Bedenken innerhalb der Polizei hin. Auf den Kopf darf man damit auf keinen Fall zielen, sagt deren Gewerkschaft

von KLAUS WOLSCHNER

Ist der Senat dafür, dass die Bremer Polizei mit Teleskopschlagstöcken ausgerüstet wird? Das ist die Frage, die der CDU-Abgeordnete Wilhelm Hinners in der Bürgerschaft beantwortet haben möchte. Der Vorteil der Teleskop-Schlagstöcke: Sie sind klein und können von Zivilbeamten unter der Jacke versteckt getragen werden.

Der Nachteil: Sie sind dünn und aus Metall und sehen so aus, als könne man mit einem harten Schlag seinem Gegenüber den Schädel spalten. Das Landgericht Hamburg hat den Teleskopschlagstock als „Waffe“ definiert, die zum Beispiel bei Versammlungen nicht mitgeführt werden darf. Im Internet wird darüber heftig beraten, weil, wie Wikipedia feststellt, sie „fälschlicherweise auch oft als Stahlrute oder Totschläger bezeichnet“ würden. Die DDR-Sicherheitskräfte hatten sie – aber deren Modelle waren aus Gummi. Aus Stahl werden die Dinger heute für 20 Euro im Bundeswehr-Fanshop angeboten.

„Ein Schlag auf den Kopf, und du kannst deinem Angreifer schon das Leben ausgehaucht haben. Das geht schneller als man denkt“, ist in der Internet-Diskussion zu finden. „Eigentlich ist sowas kein Schlagstock für den normalen Einsatz“, sagt Grünen-Innenpolitiker Matthias Güldner.

Auch innerhalb der Polizei gibt es offenbar Bedenken. Nach dem Bremer Polizeigesetz ist die Verwendung dieser Waffe erlaubt – sie wurde aber bisher nicht angeschafft. Die Grünen hatten übrigens bei der Gesetzesänderungen dagegen gestimmt. Polizeiintern wird der Teleskop-Schlagstock gerade getestet. Auf der letzten Personalversammlung der Polizei haben sich einige Kollegen dafür ausgesprochen, sagt der CDU-Politiker Hinners, der selbst Personalrat der Polizei gewesen ist. Als Argument diente ein Vorfall bei einem Werder-Spiel. Ein Beamter in Zivil hatte die Einsatzkräfte heranwinken wollen, war für einen gegnerischen Hooligan gehalten worden – und wurde von einem rivalisierenden Hooligan, der von Beruf Kick-Boxer ist, mit Fußtritten schwer verletzt. Der zweite Kollege in Zivil konnte ihm nicht helfen, da er als einzige Waffe seine Schusswaffe dabei hatte.

Ein Fall ungeschickten Verhaltens? Ein Fall für den Teleskop-Schlagstock, sagt Hinners. Der Sprecher des Innensenators will zu dem Thema noch nichts sagen, solange keine offizielle Senatsantwort vorliegt. Güldner von den Grünen ist der Auffassung, dass es erst einmal in der Verantwortung der Polizei liegt, über den Einsatz bestimmter Waffen zu entscheiden. Der Versuch, die Verantwortung auf die Politik abzuschieben, sei allzu durchsichtig.

Horst Göbel, Landesvorsitzender der Gewerkschaft der Polizei, findet es nicht sinnvoll, den derzeit genutzten „Abdrängstock“, im Jargon auch „Tonfa“ genannt, generell durch den Teleskop-Schlagstock zu ersetzen. Denn mit dem „Abdrängstock“ können Polizeibeamte sich auch schützen, deswegen der Quergriff an dem Schlagstock. Und potenzielle Störer eben abdrängen. Das geht mit dem Teleskop-Stock nicht. Das Verletzungsrisiko, sagt Göbel, sei eine Frage der Ausbildung. Auch für den „Abdrängstock“ gelte die Verhältnismäßigkeit der Mittel. Sein Einsatz sei nur bis zum oberen Brustbereich erlaubt, auf keinen Fall sei das ein Schlagstock, mit dem „von oben Haudrauf“ praktiziert werden dürfe. Diese Art des Einsatzes, die in Bremen bei den Straßenbahnunruhen vor 30 Jahren für Schlagzeilen gesorgt hat, sei ohnehin völlig überholt. „So etwas sehen Sie heute nicht mehr“, versichert Göbel. Die Frage aber, ob nur Beamte in Zivil den Teleskopschlagstock zum eigenen Schutz in Notsituationen tragen sollten, oder ob die neue Waffe „flächendeckend“ eingeführt werden sollte, ist derzeit polizeiintern in der Diskussion.

Der CDU-Abgeordnete Hinners will sie nun „auch politisch diskutieren“. Güldner hingegen sieht die Verantwortung bei der Polizeiführung – und will sie auch da belassen.