Online-Tickets sind verpflichtend

MÜNCHEN dpa ■ Wer Tickets für eine Veranstaltung am Telefon oder per E-Mail bestellt, ist nach einem Urteil des Amtsgerichts München an den Kauf gebunden. Das für bestimmte Verträge gesetzlich eingeräumte Widerrufsrecht gelte nicht für Leistungen im Bereich der Freizeitgestaltung wie etwa den Kartenkauf, so das Gericht. Da das Datum der Veranstaltung genau festgelegt ist, würde der Ticketverkäufer unverhältnismäßig belastet, wenn der Käufer das Geschäft eventuell noch kurz vor Beginn widerrufen könnte, begründete die Richterin ihre Entscheidung, die nach einer erfolglosen Revision beim Bundesgerichtshof (BGH) rechtskräftig ist. Das Urteil beruht auf dem Rechtsstreit zwischen einem Ticketcenter und einer Kundin. Die Frau hatte im Dezember 2004 telefonisch vier Eintrittskarten für eine Show des Sterne-Kochs Eckart Witzigmann zum Preis von 626 Euro bestellt. Sie habe den Kauf auch per E-Mail bestätigt. Zwei Wochen später wollte die Frau die Karten nicht mehr haben und berief sich auf ihr vermeintliches Rücktrittsrecht.