DER RECHTE RANDWIE LÜNEBURG MIT EINER NPD-NAHEN BESCHÄFTIGTEN UMGEHT
: Als Erzieherin unerwünscht

Im Kindergarten am Marienplatz ist sie lange nicht mehr erschienen. Vor gut einem Jahr führten ihre Verstrickungen in die rechtsextreme Szene zu einer Auseinandersetzung zwischen der Erzieherin Birkhild T. und der Stadt Lüneburg. Was das Beschäftigungsverhältnis angeht, ist die Rechtslage bis heute nicht geklärt.

Ein taz-Bericht über die Erzieherin alarmierte im August 2010 zahlreiche Eltern des Kindergartens: Birkhild T. ist die Ehefrau des NPD-Kreisvorsitzenden von Westmecklenburg. Dort sind ihre Szene-Aktivitäten seit Längerem bekannt. Ihre Kinder waren bei der inzwischen verbotenen „Heimattreue Deutsche Jugend“. Zu einem NPD-Kinderfest nahm ihr Ehemann mehrere der Kinder mit.

Auf der Website zur Landtagswahl in Mecklenburg-Vorpommern nutzte T.s Mann die Familie zur Selbstdarstellung. Bei der Beschreibung für seine Direktkandidatur hieß es da unter voller Namensnennung, er sei mit seiner Frau „seit 1996 verheiratet“ und habe „sechs gemeinsame Kinder im Alter von vier bis 15 Jahren“.

Die Lüneburger Verwaltung reagiert auf Nachfragen zurückhaltend. „Wir sind weiterhin im Gespräch“, sagt Suzanne Moenck, Sprecherin der Stadt. Laut ihrem Arbeitsvertrag hat T. einen Anspruch darauf, als Erzieherin beschäftigt zu werden. „Unser Ziel ist weiterhin, dass Frau T. nicht mehr mit Kindern arbeitet“, sagt Moenck. Über Details dürfe sie nichts sagen.

Gegen die taz-Berichterstattung war Birkhild T. seinerzeit rechtlich vorgegangen. Das Landgericht Hamburg stellte jedoch im Juni 2011 fest, dass bei ihr „mehrere unstreitige Umstände“ für eine „erhebliche Nähe“ zur NPD sprächen. Mehrere ihrer Kinder zur HDJ geschickt zu haben oder zu einem NPD-Kinderfest gehen zu lassen, sei eine „bewusste politische Entscheidung“. Gegen das Urteil hat T. Berufung eingelegt, über die bisher noch nicht entschieden wurde.

Hinweis: ANDREAS SPEIT arbeitet als freier Journalist und Autor über die rechte Szene nicht nur in Norddeutschland