Keine Renovierungspflicht für Mieter

BGH-Urteil erklärt Klausel zur Endrenovierung in Mietverträgen unwirksam

KARLSRUHE dpa ■ Der Bundesgerichtshof hat erneut den Schutz von Mietern vor überzogenen Renovierungspflichten gestärkt. Nach einem Urteil von gestern sind Klauseln im Mietvertrag unwirksam, die den Mieter beim Auszug unabhängig vom Zustand der Wohnung zur Renovierung verpflichten. Durch eine solche Bestimmung werde der Mieter unangemessen benachteiligt, entschied das Gericht. Denn nach dem Wortlaut der Bestimmung müsse die Wohnung auch dann instand gesetzt werden, wenn sie eigentlich in tadellosem Zustand sei.

Mit seinem Urteil gab das Karlsruher Gericht Mietern einer Wohnung in Bremen Recht. Sie müssen nun überhaupt nicht renovieren. Nach dem Formularvertrag des Verbandes Haus & Grund Bremen mussten die Mieter die Wohnung beim Auszug „fachgerecht renoviert“ zurückgeben. Er verzichtete aber auf eine Pflicht zu regelmäßigen Schönheitsreparaturen während des laufenden Mietverhältnisses. Damit hatte der BGH erstmals über eine Klausel zu entscheiden, die allein die Endrenovierung betrifft. (Az.: VIII 316/06 vom 12. September 2007)