Schwule dürfen Mark spenden

BERLIN taz | Schwule, Prostituierte und Gefängnisinsassen dürfen künftig Knochenmark spenden. In den neuen „Standards für die nicht verwandte Blutstammzellspende“ des Zentralen Knochenmarkspender-Registers wurde der Absatz, der diese „Risikogruppen“ bisher von der Spende ausschloss, ersatzlos gestrichen. Die Neuerung ist bereits seit Dezember in Kraft, wurde von der Deutschen Knochenmarkspenderdatei jedoch nicht kommuniziert. Ein Sprecher sagte der taz, man suche noch nach einer Sprachregelung. Das Blutspendeverbot für diese Gruppen bleibt jedoch bestehen. Begründet wird es mit einem erhöhten Risiko für eine HIV-Infektion. PW

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