WOHNUNGSVERKAUF
: Schadenersatz für die Mieter

Sind Mieter beim Verkauf ihrer Wohnung übergangen worden, können sie Schadenersatz verlangen. Der Bundesgerichtshof gab im Grundsatz einer Hamburger Mieterin Recht. Sie möchte Schadenersatz in Höhe von 79.428 Euro. Die Klägerin macht geltend, beim Verkauf ihrer Wohnung 2011 nicht die Gelegenheit bekommen zu haben, diese zu erwerben (Az.: VIII ZR 51/14). „Der Bundesgerichtshof stärkt mit der heutigen Entscheidung die Rechte von Mietern, deren Wohnung in eine Eigentumswohnung umgewandelt und dann an einen Dritten verkauft wurde“, kommentierte Lukas Siebenkotten vom Deutschen Mieterbund das Urteil. Mieter haben beim Verkauf ihrer Wohnung ein gesetzliches Vorkaufsrecht. Unklar war aber ihr Anspruch auf Schadenersatz, wenn der Vermieter dieses Recht nicht berücksichtigt. Das Vorkaufsrecht gilt nicht beim Verkauf an Familienangehörige.  (dpa)