Nur ein Sonderfall

Betr.: „Krank von der Werft“, taz nord vom 5. 9. 2007

Zu krank zum Arbeiten? So etwas ist seit der rot-grünen Reform – de facto: Abschaffung – der gesetzlichen Berufsunfähigkeitsversicherung im Jahre 2001 nur noch ein Sonderfall. Seitdem ist für Berufsunfähige jede Tätigkeit auch außerhalb des gelernten Berufes zumutbar, zumal Betroffene laut Sozialgesetzbuch III nach vier Jahren berufsfremder Tätigkeit auch regelmäßig als Ungelernte betrachtet werden. Arbeitgeberverbände fordern seit langem, „falsche Anreize zur Frühverrentung“ konsequent abzustellen: Verbesserte beziehungsweise verschärfte (Arbeits-)Angebotsbedingungen wirken schließlich lohnsenkend und fördern somit das Wirtschaftswachstum, so die gängige marktliberale Lehre. Warum sollte nun ausgerechnet in diesem Fall ein noch dazu rot-grüner Bremer Senat eine Ausnahmeregelung treffen und somit die eigene Reformpolitik ad absurdum führen? THORSTEN SCHNEIDER, Hannover