Arzneimittelregister
: Freiwillige Positivliste

Für die Pharmaindustrie ist die Sache klar. „Forschung ist die beste Medizin“, lässt sie derzeit per Werbebotschaft wissen – als sei dies eine Art Naturgesetz. Doch es ist keineswegs Naturgesetz, dass notwendige medizinische Forschung privatwirtschaftlich geleistet werden muss. Ebensowenig, dass der daraus erwachsende Patentschutz für viele Mittel wahrscheinlich mehr Menschen tötet als Leben rettet.

Kommentar von Christian Jakob

Ein Naturgesetz ist aber, dass die private Pharmaforschung stets die maximale Rendite für jedes ihrer Produkte im Blick hat. Das dabei regelmäßig auch teure neue Präparate herauskommen, die dem Patienten nicht mehr nützen als die alten, der Solidargemeinschaft aber Mittel entziehen, ist deshalb auch kein Fehler der Industrie, sondern Teil ihres Programms. Eine Positivliste, die solchen Medikamenten die Erstattungsfähigkeit entzieht, wurde bisher von den Pharmakonzernen erfolgreich verhindert. Es ist den Krankenkassen kein Vorwurf zu machen, wenn sie nun versuchen, diese Liste auf freiwilliger Basis selbst einzuführen. Allerdings nur, solange ihre Versicherung, es gehe dabei nicht um Billigmedizin, Bestand hat. Sollte der Katalog zu Lasten der medizinischen Behandlung gehen, dann wäre auch er nichts als ein weiterer Schritt in die Zwei-Klassen-Medizin.