STUDIENPLÄTZE
: Bewerber müssen doch länger warten

Vier Bewerber aus Hannover, Lübeck, Berlin und Remagen müssen nach sechs Jahren doch weiter auf einen Medizinstudienplatz warten. Eine anderslautende Anordnung des Gelsenkirchener Verwaltungsgerichts vom 29. September setzte jetzt das Oberverwaltungsgericht Münster aus. Nach Auffassung der Münsteraner Richter läge eine Grundrechtsverletzung erst dann vor, wenn die Bewerber endgültig keinen Studienplatz erhielten. Wahrscheinlich würden sie jedoch im Wintersemester 2012/2013 regulär für ihr Studium zugelassen. (epd)