Mieterhöhung nach 15 Monaten

BERLIN ap ■ Der Vermieter darf die beim Einzug vereinbarte Miete schon nach 15 Monaten erhöhen. Das gilt laut Entscheid des Bundesgerichtshof auch dann, wenn sich die ortsübliche Vergleichsmiete nicht verändert hat, worauf die Zeitschrift Test in ihrer neuesten Ausgabe hinweist. In dem Fall war eine Wohnung zu einem Quadratmeterpreis angeboten worden, der rund 60 Cent unter dem Ortsüblichen lag. Ein Jahr nach Einzug verlangte der Vermieter 26 Cent mehr. Der Richter berief sich auf das Gesetz, nach dem von einer Erhöhung bis zur anderen zwölf Monate vergangen sein müssten, hinzu kämen noch drei Monate Bedenkzeit für den Mieter. (Az. VIII ZR 303/06, VIII ZR 195/03)