BGH ZUR SAMENSPENDE
: Auch Kinder haben Recht auf Auskunft

KARLSRUHE | Kinder haben grundsätzlich ein Recht darauf, frühzeitig den Namen ihres biologischen Vaters zu erfahren. „Ein Mindestalter ist nicht erforderlich“, entschied der BGH gestern. Zwei heute 12 und 17 Jahre alte Schwestern hatten Auskunft von einer Reproduktionsklinik verlangt. Laut Bundesverfassungsgericht hat jeder das Recht auf Kenntnis seiner Herkunft. Strittig war, ob das auch schon für Kinder gilt. Schätzungen zufolge gibt es in Deutschland etwa 100.000 mit Samenspende gezeugte Kinder. (dpa)