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Dirk Schroeder, Anwalt der Axel Springer AG, hat angekündigt, der Konzern werde „mit dem Ziel der Übernahme“ noch mal auf ProSiebenSat.1 zugehen – im Fall eines juristischen Erfolgs. Der Zusammenschluss der Konzerne war 2006 vom Bundeskartellamt untersagt worden, weil Springer seine starke Stellung damit auf das TV-Geschäft hätte ausbauen können. Nun hat der Kartellsenat des Bundesgerichtshofs (BGH) entschieden, dass das Fusionsverbot überprüft werden muss. Springer hatte die Übernahmepläne zwar offiziell aufgegeben, wollte aber die Chancen auf Zukäufe in Deutschland grundsätzlich geklärt wissen. Das zuständige Oberlandesgericht Düsseldorf (OLG) hatte die Klage nicht angenommen, weil sich das Verfahren erledigt habe. Der BGH hob nun die Entscheidung des OLG auf. Das Gericht muss jetzt prüfen, ob das Bundeskartellamt die Fusion zu Recht untersagte. (ap, rtr, taz)