Kunsthochschule vor dem Kadi

Die Gnadenfrist für im Sommer exmatrikulierte Kunststudierende läuft morgen ab. Die Mehrheit der Boykotteure will vor Gericht ziehen. Unklar ist, was geschieht, wenn sie den Prozess verlieren

VON KAIJA KUTTER

Der Konflikt um Studiengebühren an der Hochschule für bildende Künste (HfBK) geht am Sonntag in eine neue Etappe. Bis zum 30. September hatte HfBK-Präsident Martin Köttering den im Juli exmatrikulierten Studierenden eine Rückkehrmöglichkeit eingeräumt, vorausgesetzt, dass sie die 500 Euro Gebühr bezahlen. Doch die Mehrheit der am Boykott beteiligten Studierenden lässt sich darauf offenbar nicht ein und strebt den Klageweg an.

„Wir hatten am Donnerstag eine Vollversammlung, die gut besucht war“, berichtet Benjamin Renter vom „Verein zur Förderung eines gebührenfreien Studiums“. Dort habe man ein Meinungsbild erstellt, wonach von 130 Studierenden „bis auf drei alle dafür waren, zu klagen“. Die Entscheidung, die auch mit weiteren Kosten verbunden ist, würde Anfang der Woche jeder einzeln treffen müssen. Solange die Eilklage vor dem Verwaltungsgericht läuft, dürfen die Betreffenden weiter studieren.

Voraussetzung für eine Klage ist, dass zuvor fristgerecht Widerspruch eingelegt wurde. Laut HfBK-Referentin Andrea Klier haben dies 148 der 209 Exmatrikulierten getan. 61 haben das versäumt, unter ihnen sollen sich auch Diplomanden, die gerade die HfBK verlassen, befinden. Insgesamt mussten 401 der rund 570 Kunststudierenden die Gebühr zahlen, weil die übrigen davon befreit wurden.

Der Anwalt der Studierenden, Martin Klingner, ist optimistisch. „Der Exmatrikulationstatbestand ist nicht erfüllt“, sagt er. Nach seiner Rechtsauffassung und der seines Kollegen Joachim Schaller hätte der Rauswurf zu diesem frühen Zeitpunkt nicht stattfinden dürfen, weil die Rückmeldefrist noch nicht abgelaufen war.

Unklar ist, was passiert, wenn sie den Prozess verlieren. Die Kunsthochschule hatte ihre frühere Äußerung gegenüber der taz, die Studierenden könnten auch dann noch rückwirkend die Gebühr zahlen, gestern etwas revidiert. „Juristisch wäre die Exmatrikulation dann wirksam. Die Studierenden müssten sich bei einem negativem Gerichtsurteil neu bewerben“, sagte HfBK-Sprecherin Karin Pretzel. „Es kann aber sein, dass der Richter einen Vergleich vorschlägt, der so eine Möglichkeit enthält“.

Die GAL-Hochschulpolitikerin Heike Opitz übt harsche Kritik an Wissenschaftssenator Jörg Dräger (parteilos), weil dieser nicht versucht habe, das Problem politisch zu lösen. „Man hätte mit den Studierenden ganz anders umgehen müssen und durch Gespräche Überzeugungsarbeit leisten müssen“, sagt auch SPD-Hochschulpolitikerin Barbara Brüning. „Abgesehen davon, dass wir gegen Studiengebühren sind“.

Laut Drägers Sprecher Janis Eitner ist der Senator jedoch „in Kontakt mit der HfBK“. Der Senat habe überlegt, ob er unterstützend eingreifen solle, berichtet Eitner. „Das ist aber derzeit nicht nötig, weil jetzt erst mal das juristische Verfahren anläuft“. Sollten die Studierenden dies verlieren, müsste man sehen.