Was zu beherrschen ist

Bremen muss Überschwemmungsgebiete ausweisen, in denen künftig nicht mehr gebaut werden darf

In Bremen gibt es künftig entlang von Weser und Lesum, Ochtum und Wümme sowie der Geeste Überschwemmungsgebiete, die in aller Regel nicht mehr bebaut werden dürfen. So steht es in dem neuen Hochwasserschutzgesetz für Binnengewässer, das der Senat am Dienstag verabschiedete.

Notwendig wurde die Novellierung durch ein entsprechendes Bundesgesetz, dass es „in dieser Form vorher nicht gab“, wie Umweltsenator Reinhard Loske (Grüne) sagte. Es entstand seinerzeit als Reaktion auf die Flut an der Oder anno 1997 und das Hochwasser an der Elbe im Jahre 2002. Die genaue Ausweisung der betroffenen Flächen steht indes noch aus. Sie müssten erst noch genauer „identifiziert“ werden, sagte ein Ressortsprecher. Nicht betroffen sind dabei die Rohr, die Lune, die Beckedorfer Becke, die Blumenthaler Aue sowie die Ihle.

Neben den Überschwemmungsgebieten müssen künftig auch „überschwemmungsgefährdete“ Zonen ausgewiesen und mit entsprechenden Hochwasserschutzplänen ausgestattet werden. Dabei ist die Erhöhung von Deichen „unabweisbar“, wie Loske sagte, aber bei weitem „kein Allheilmittel“. Vor allem müsste den Flüssen „mehr Raum“ gegeben werden. Mindestens 100, möglicherweise aber auch 140 Millionen Euro muss Bremen in den kommenden zehn Jahren in seine Deiche investieren, um gegen die zu erwartenden häufigeren und höheren Sturmfluten weiterhin gewappnet zu sein.

Auch die so genannten „Jahrhundertfluten“ – so will es jedenfalls das neue bremische Gesetz – müssen künftig „weitestmöglich beherrschbar“ bleiben. Vor allem aber müsse dabei gesichert sein, dass die Bevölkerung rechtzeitig gewarnt wird. Senator Loske attestierte den BremerInnen jedoch, zumindest ein „hohes Problembewusststein“ zu haben. mnz