Kein Bleiberecht für Gazale Salames Ehemann

Das Oberverwaltungsgericht Lüneburg hat die Klage des 28-jährigen Libanesen auf ein Bleiberecht abgewiesen. Eine Rückkehr der Familie nach Deutschland wäre somit ausgeschlossen. Der Mann hat Revision angekündigt

Für den Libanesen Ahmed Siala, dessen schwangere Frau Gazale Salame mit einer gemeinsamen Tochter in die Türkei abgeschoben wurde, geht der Kampf um ein gemeinsames Familienleben in Deutschland weiter. Die Klage des 28-Jährigen aus Hildesheim auf ein Bleiberecht, das die Rückkehr seiner Familie ermöglicht hätte, wies das Oberverwaltungsgericht Lüneburg am Dienstag ab. Es werde aber Revision zugelassen, weil die Auslegung des gerade novellierten Bleiberechts noch Neuland sei, sagte der Vorsitzende Richter. Siala kündigte den Gang vor das Bundesverwaltungsgericht an.

Das Ehepaar hatte sich zuletzt im Februar 2005 gesehen. Damals hatte der Kreis Hildesheim Sialas schwangere Frau mit der kleinen Tochter in die Türkei abgeschoben, während der Vater die beiden heute neun- und zehnjährigen Mädchen zur Schule brachte. Nach Angaben des niedersächsischen Flüchtlingsrates lebt die Frau schwer krank und selbstmordgefährdet in einem Slum von Izmir. Die jüngsten Kinder sind zwei und drei Jahre alt. „Ob das damals rechtmäßig war, haben wir in diesem Verfahren nicht zu befinden“, sagte der Richter.

Siala war im Alter von sechs Jahren mit seinen Eltern als staatenloser Bürgerkriegsflüchtling aus dem Libanon nach Deutschland gekommen. Der Kreis Hildesheim verlängerte seine Aufenthaltsgenehmigung nicht, diese Entscheidung hob das Verwaltungsgericht Hannover im Sommer 2006 auf. Auf Weisung des Innenministeriums ging die Verwaltung in die Berufung.

Dreh- und Angelpunkt des Verfahrens sind die niedersächsische Bleiberechtsregelung für staatenlose Kurden aus dem Libanon und die Ende August neu ins Bleiberecht aufgenommen Altfallregelung, nach der Immigranten, die seit acht Jahren ununterbrochen in Deutschland leben, unter bestimmten Bedingungen bleiben dürfen.

Nach Auffassung des Gerichts greift die Bleiberechtsregelung im Fall Siala nicht, weil er zum Stichtag 18. Oktober 1990 Türke gewesen sei. „Die Nachforschungen des Kreises haben ergeben, dass der Vater türkischer Staatsbürger war, so hat der Kläger Kraft Geburt die türkische Staatsbürgerschaft“, sagte der Richter. Einen libanesischen Pass habe er aber erst 1994 bekommen. Außerdem sei bei einer Hausdurchsuchung 2001 ein von Siala verfasster Brief gefunden worden, in dem von einem in Stadthagen lebenden türkischen Onkel die Rede ist. „Dieser Brief hat ein enormes Gewicht, so kann er sich nicht mehr auf die Unwissenheit als Kind berufen“, erklärte der Richter. Siala bestreitet nach wie vor, Türke zu sein. DPA