Preisangaben im Internet zwingend

KARLSRUHE ap ■ Verbraucher müssen beim Kauf im Internet Angaben zu Versandkosten und Mehrwertsteuer leicht finden können. Allerdings brauchen die Informationen nicht zwingend auf der gleichen Seite angegeben zu werden, auf der die Ware angeboten und der Preis genannt wird, wie der Bundesgerichtshof entschied. Es genügt, wenn der Verbraucher die Hinweise auf einer Folgeseite leicht erkennbar und gut wahrnehmbar vorfindet, bevor er den Bestellvorgang einleitet. Verbraucherschützer begrüßten das Urteil und sahen die Rechte von Käufern im Internet gestärkt. Das Urteil erstritt ein Media Markt in Oldenburg gegen einen Internethändler, bei dem die Zusatzkosten nur zu finden waren, wenn der Besteller die Geschäftsbedingungen oder den Menüpunkt „Service“ aufrief oder die Ware in den elektronischen Warenkorb legte.