Terroristen ohne Finanzierung

DEUTSCHLAND Schon das Sammeln kleiner Beträge soll strafbar werden. Ebenso der Versuch, in Länder mit terroristischen Ausbildungslagern zu reisen

BERLIN taz | Die Bundesregierung will das Antiterrorstrafrecht verschärfen. Künftig sollen schon der Versuch, in Kampfgebiete auszureisen, strafbar sein, ebenso das Sammeln von Kleinbeträgen zur Terrorfinanzierung. „Wir werden eines der schärfsten Terrorismusstrafgesetze in ganz Europa haben“, sagte Justizminister Heiko Maas, der die Änderungen vorbereitet hat.

Bisher war der Besuch eines terroristischen Ausbildungslagers strafbar. Künftig soll bereits der Versuch der Ausreise in ein Land, in dem es terroristische Ausbildungslager gibt, strafbar sein. Der 2009 eingeführte Paragraf 89a des Strafgesetzbuchs soll entsprechend geändert werden, so der Entwurf der Bundesregierung. Es drohen dann sechs Monate bis zehn Jahre Haft, sofern die Absicht besteht, eine „schwere staatsgefährdende Gewalttat“ zu begehen.

Außerdem soll es im Strafgesetzbuch künftig einen eigenen Paragrafen 89c zur Terrorismusfinanzierung geben. Inhaltlich neu ist, dass künftig auch das Sammeln unerheblicher Beträge strafbar wird.Über die geplanten Änderungen muss der Bundestag entscheiden. Eine Zustimmung des Bundesrats ist nicht erforderlich.

Der CDU/CSU gehen die Änderungen nicht weit genug. Sie fordert auch die Bestrafung der bloßen Sympathiewerbung für Terrorgruppen, die Rot-Grün 2002 abgeschafft hatte. Der Grünen-Abgeordnete Christian Ströbele hingegen sprach von einem „aktionistischen Nachweis, dass die Regierung irgendetwas tut, und sei es auch noch so substanzlos“.

Schon vor zwei Wochen hat das Bundeskabinett beschlossen, den Entzug des Personalausweises von potenziellen Terroristen zu ermöglichen, um Reisen in die Kampfgebiete zu erschweren.

CHRISTIAN RATH

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