ALG II / Prostitution
: Angeschafft und abgezockt

Der Prozess gegen Tanja L. kann als Beispiel für die Grenzen einer wohlmeinenden Gesetzgebung gelesen werden. Ein Gesetz kann zwar die Rahmenbedingungen für eine gewisse Art zu leben ändern. Um persönliche Verstrickungen zu lösen, sind andere Mittel notwendig.

KOMMENTAR VON GERNOT KNÖDLER

Wenn Prostitution als normal gelten soll, dann muss es auch normal sein, für die so gewonnenen Einkünfte Steuern zu entrichten. Das entspricht der Logik des Prostitutionsgesetzes. Ebenso selbstverständlich muss es dann sein, dass Einkünfte auf die Sozialhilfe angerechnet werden. Warum sollte eine Verkäuferin weniger Sozialhilfe erhalten, wenn sie Geld verdient, eine Prostituierte aber den vollen Satz behalten dürfen?

Beim Prostitutionsgesetz ging es darum, Prostitution durch Legalisierung aus dem Zwielicht zu holen. Den Frauen sollte die Möglichkeit gegeben werden, ihr Leben selbst zu bestimmen und sich aus der Abhängigkeit von ihren Zuhältern zu befreien. Den Willen hierzu kann der Gesetzgeber ihnen nicht abnehmen.

Tanja L.s Argument, sie sei dazu gezwungen worden, Sexdienstleistungen zu verkaufen, verfängt nicht. Schließlich hatte sie regelmäßig Kontakt zur Polizei und hätte jederzeit um Hilfe bitten können. Wäre ihr weiterhin Arbeitslosengeld II zugestanden worden, hätte der Staat ihren Zuhälter finanziert. Das kann nicht Sinn der Sache sein.